Grundsatz
- Alle dem Menschen anvertrauten Tiere haben aus ethischen und rechtlichen Gründen Anspruch auf Fürsorge.
- Der Tierschutzverein verfolgt mit seiner Tätigkeit und der Führung des Tierschutzhauses in selbstloser
Weise ideelle, gemeinnützige und humanitäre Zwecke.
- Er löst damit viele Probleme für die sonst die Behörden, die Öffentlichkeit und die Steuerzahler
aufkommen müssten.
- Deshalb sind der Tierschutzverein und sein Tierschutzhaus gemeinnützig und sind in besonderem
Masse förderungswürdig.
Zweck und Anspruch
- Der Tierschutzverein setzt sich für sittliche Ordnung zwischen Mensch und Tier ein.
- Er leistet schnell, unbürokratisch und fachgerecht Hilfe, wenn Haus-, Nutz- oder Wildtiere in Not geraten.
- Er gewährleistet die Fürsorge für Tiere, wenn diese vom Tierhalter vorübergehend nicht wahrgenommen
werden kann.
- Er findet für Verzichts- und nicht abgeholte Findeltiere geeignete Plätze.
- Er organisiert die Rückführung entlaufener Tiere zum Halter.
- Er wirbt für die Verhütung unerwünschter Nachkommenschaft bei Haustieren und vermittelt
Überzählige an geeignete Lebensplätze.
- Er verbreitet Informationen zur artgerechten Haltung.
- Er interveniert gegen Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausbeutung und Aussetzung von Tieren.
- Er setzt sich für die Verbesserung der einschlägigen Gesetzgebung ein
Ziele des Tierschutzverein Liechtenstein
- Die Erfüllung der ethischen Aufgaben steht über dem kommerziellen Erfolg.
- Das Tierschutzhaus ist Erholungsheim nicht Verwahrungsanstalt, das physische und psychische
Wohlbefinden des Tieres ist höchstes Ziel.
- Es wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Haus- und Heimtiere empfindliche,
krankheitsanfällige und hochgezüchtete Lebewesen sind.
- Wildtieren in Not wird vorübergehend Unterkunft gewährt, um sie an spezielle Pflegestellen
weiterzugeben oder im angestammten Biotop wieder auszusetzen.
- Die Auswilderung von Haustieren wird zu ihrem Schutz und dem der wildlebenden Arten bekämpft
(unkontrollierte Vermehrung bei Hauskatzen führt zur Auswilderung).
- Das Einschläfern unheilbar kranker und schwer leidender Tiere ist ein Gebot des Tierschutzes.
- Zur Finanzierung der Tierschutz- Aktivitäten und des Tierschutzhaus- Betriebes werden jährlich
hunderte von Pensionstieren aufgenommen und der Tierschutzverein wirbt um Legate und
Spenden, sowie um Beiträge von Land und Gemeinden.
- Überbringer von Pensionstieren werden über Zustand und Gewohnheiten ihres Tieres befragt
und es wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Mit dem Impfausweis muss belegt werden,
dass der Impfschutz schon wirksam ist.
- Für Verzichtstiere wird der Überbringer um Kostenbeteiligung angegangen.
- Findel- und Verzichtstiere werden unfruchtbar gemacht.
- Lebensplätze für Abgabetiere werden auf ihre Eignung überprüft, die Halter instruiert, ein
Unkostenbeitrag erhoben und ein Vertrag abgeschlossen, später wird die Haltung kontrolliert.
- Haltungssysteme und Betriebsformen müssen tiergerecht und menschengerecht gestaltet
werden und wirtschaftlich vertretbar sein.
- Im Tierschutzhaus werden Grundsätze der Ökologie durch vernünftigen Umgang mit Energie,
Wasser, Produkten, Putzmitteln, Giften und Abfällen beachtet.
- Der Tierschutzverein unterstützt die Bemühungen zielverwandter Organisationen für mehr
Ökologie, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz.