Leitbild

Grundsatz


  1. Alle dem Menschen anvertrauten Tiere haben aus ethischen und rechtlichen Gründen Anspruch auf Fürsorge.
  2. Der Tierschutzverein verfolgt mit seiner Tätigkeit und der Führung des Tierschutzhauses in selbstloser
    Weise ideelle, gemeinnützige und humanitäre Zwecke.
  3. Er löst damit viele Probleme für die sonst die Behörden, die Öffentlichkeit und die Steuerzahler
    aufkommen müssten.
  4. Deshalb sind der Tierschutzverein und sein Tierschutzhaus gemeinnützig und sind in besonderem
    Masse förderungswürdig.

 

Zweck und Anspruch


  1. Der Tierschutzverein setzt sich für sittliche Ordnung zwischen Mensch und Tier ein.
  2. Er leistet schnell, unbürokratisch und fachgerecht Hilfe, wenn Haus-, Nutz- oder Wildtiere in Not geraten.
  3. Er gewährleistet die Fürsorge für Tiere, wenn diese vom Tierhalter vorübergehend nicht wahrgenommen
    werden kann.
  4. Er findet für Verzichts- und nicht abgeholte Findeltiere geeignete Plätze.
  5. Er organisiert die Rückführung entlaufener Tiere zum Halter.
  6. Er wirbt für die Verhütung unerwünschter Nachkommenschaft bei Haustieren und vermittelt
    Überzählige an geeignete Lebensplätze.
  7. Er verbreitet Informationen zur artgerechten Haltung.
  8. Er interveniert gegen Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausbeutung und Aussetzung von Tieren.
  9. Er setzt sich für die Verbesserung der einschlägigen Gesetzgebung ein

 

Ziele des Tierschutzverein Liechtenstein


  • Die Erfüllung der ethischen Aufgaben steht über dem kommerziellen Erfolg.
  • Das Tierschutzhaus ist Erholungsheim nicht Verwahrungsanstalt, das physische und psychische
    Wohlbefinden des Tieres ist höchstes Ziel.
  • Es wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Haus- und Heimtiere empfindliche,
    krankheitsanfällige und hochgezüchtete Lebewesen sind.
  • Wildtieren in Not wird vorübergehend Unterkunft gewährt, um sie an spezielle Pflegestellen
    weiterzugeben oder im angestammten Biotop wieder auszusetzen.
  • Die Auswilderung von Haustieren wird zu ihrem Schutz und dem der wildlebenden Arten bekämpft
    (unkontrollierte Vermehrung bei Hauskatzen führt zur Auswilderung).
  • Das Einschläfern unheilbar kranker und schwer leidender Tiere ist ein Gebot des Tierschutzes.
  • Zur Finanzierung der Tierschutz- Aktivitäten und des Tierschutzhaus- Betriebes werden jährlich
    hunderte von Pensionstieren aufgenommen und der Tierschutzverein wirbt um Legate und
    Spenden, sowie um Beiträge von Land und Gemeinden.
  • Überbringer von Pensionstieren werden über Zustand und Gewohnheiten ihres Tieres befragt
    und es wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Mit dem Impfausweis muss belegt werden,
    dass der Impfschutz schon wirksam ist.
  • Für Verzichtstiere wird der Überbringer um Kostenbeteiligung angegangen.
  • Findel- und Verzichtstiere werden unfruchtbar gemacht.
  • Lebensplätze für Abgabetiere werden auf ihre Eignung überprüft, die Halter instruiert, ein
    Unkostenbeitrag erhoben und ein Vertrag abgeschlossen, später wird die Haltung kontrolliert.
  • Haltungssysteme und Betriebsformen müssen tiergerecht und menschengerecht gestaltet
    werden und wirtschaftlich vertretbar sein.
  • Im Tierschutzhaus werden Grundsätze der Ökologie durch vernünftigen Umgang mit Energie,
    Wasser, Produkten, Putzmitteln, Giften und Abfällen beachtet.
  • Der Tierschutzverein unterstützt die Bemühungen zielverwandter Organisationen für mehr
    Ökologie, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz.