Ferienplätze

Bitte Beachten: 

Neue Preisliste ab 01. Februar 2023

 

Das Tierschutzhaus in Schaan ist eine gemeinnützige Institution des Tierschutzvereins Liechtenstein. Erbaut im Jahr 2001, auf einem 6800m2 grossen Grundstück gelegen, sind wir eines der am besten geführten Tierschutzhäuser in der Region, in dem sich Tier und Mensch wohl fühlen. Neben den verschiedenen Tierpavillions verfügt unser Tierschutzhaus über grosszügige Ausläufe für Hunde, Katzen und Kleintiere, die ständig optimiert werden. Geführt wird das Tierschutzhaus von geschultem Fachpersonal.

Zweimal täglich (morgens und abends) erfolgt die Fütterung aller im Tierschutzhaus untergebrachten Tiere. Das Futter wird auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Tieres abgestimmt und in der Futterküche zubereitet. Auch ist es kein Problem unseren vierbeinigen Gästen ihr eigenes Futter oder sogar Medikamente zu verabreichen. Es steht ein Kühlschrank zur Verfügung, in dem wir auch BARF-Fleisch oder ähnliches aufbewahren können.

Damit sich die Ferienhunde auch richtig wohl fühlen können, ist vor ihrem Ferienaufenthalt ein Probetag obligatorisch, der selbstverständlich kostenlos ist. 

  • Der Impfausweis ist während der Pensionsdauer im Tierschutzhaus zu hinterlegen.
  • Die Ein- und Austrittstage werden voll berechnet.
  • Falls Sie persönliche Dinge wie Leinen, Körbchen und Decken, usw. mitbringen, können wir im Verlustfall keine Haftung übernehmen. 
 

Ferienkatzen

 

Katze in Gruppenhaltung
CHF 23.- pro Tag
Einzel- oder pflegeintensive Katze
CHF 29.- pro Tag
Wichtig! 
Die Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Für die Katzen müssen die Leukose- und Kombinationsimpfung, sowie der Leukosetest vorgewiesen werden können.
In unserer Hauptsaison von Juli bis August können wir keine Einzelkatzen aufnehmen.

Ferienhunde (je nach Grösse)
 
Klein CHF 30.- pro Tag
Mittel CHF 34.- pro Tag
Gross CHF 37.- pro Tag
Sehr grosse Hunde (Deutsche Dogge) CHF 42.- pro Tag
Einzelhaltung (alle Hunderassen)                                     CHF 42.- pro Tag
Gassi gehen 30 Min. pro Runde*                                       CHF 30.-
 

* Auf besonderen Wunsch werden die Pensionshunde von unserem Personal ausgeführt. Die Voraussetzung ist, dass vorher ein Spazier-Probetag mit dem Pensionshund gemacht wird. Pro Begleitperson werden maximal 2 Hunde ausgeführt, damit die volle Aufmerksamkeit und Sicherheit Ihrem geliebten Vierbeiner gilt. Die Dauer eines Spazierganges liegt bei 30 Minuten. Natürlich wird dies dem Wetter und unserem Pensionsbelegungsplan angepasst. 

 

Wichtig! Die Impfungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

Für die Ferien-, sowie für die Tageshunde müssen die Kombinationsimpfung und die KC-Impfung vorgewiesen werden können 

 
Tageshunde                            
 
Tageshunde klein                                                                                  CHF 26.- pro Tag
Tageshunde mittel und gross CHF 30.- pro Tag

Ferienkleintiere
 
Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamster, Vögel etc. CHF  14.- pro Tag im eigenen Käfig

Je weiteres Tier der gleichen Gattung

CHF   6.- pro Tag im gleichen Käfig
Krallen schneiden pro Kleintier  CHF 10.- 
 

Baden und Kämmen

 
Nach Zeitaufwand                                                                                        CHF  60.- pro Stunde
 

Grundsätzliches

 

Für Erkrankungen, die während der Pensionszeit auftreten, übernimmt der Tierschutzverein Liechtenstein keine Verantwortung. Die Tierbesitzer haben den MitarbeiterInnen des Tierschutzhauses den Tierarzt ihres Vertrauens zu benennen. Sollte dieser im Notfall nicht erreichbar sein, wird einer der Vertrauenstierärzte des Tierschutzvereins bei gezogen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Tierbesitzers.

Werden bei der Abholung eines Pfleglings nach dessen Aufenthalt im Tierschutzhaus Verletzungen festgestellt, steht der Vertrauenstierarzt des Tierschutzvereins eine kostenfreie Beratung und Konsultation zur Verfügung. Tritt eine Erkrankung des Pfleglings innert einer Woche nach Verlassen des Tierschutzhauses auf, wird auf die Möglichkeit einer Abklärungsuntersuchung durch den Vertrauenstierarzt des Tierschutzvereines verwiesen.

Die MitarbeiterInnen des Tierschutzhauses haben das Recht und die Pflicht, Hunde und Katzen mit Parasitenbefall zu behandeln und die Kosten dem Tierbesitzer zu belasten.