Zur artgerechten Haltung von Hunden

Hunde können:

  • ein treuer Begleiter und Freund des Menschen sein
  • je nach Rasse über 12 Jahre alt werden.

 

Der Hund sollte:

  • als weiteres „Familienmitglied“ mit seinen Menschen zusammenleben dürfen
  • ausreichend Bewegung haben.

 

Ausserdem ist zu bedenken:

  • neben Futter- und Ausstattungskosten kommen noch Tierarzt und Steuern dazu, was einen
    Gesamt-Betrag von ca. CHF 500 bis CHF 1800 (je nach Grösse des Hundes) ausmachen kann.

 

Haltung:

  • Hunde, welche im Haus gehalten werden, sollten sich mehrmals im Freien versäubern können.
    Wichtig ist neben dem Versäubern jedoch auch, dass der Hund seine Umgebung mit seiner Nase
    erkunden kann und somit viele Sinneseindrücke wahr nimmt.

 

Erziehung:

  • Grundlagen des artgerechten Verhaltens von Hunden und deren Erziehung können Sie in Hundeschulen lernen.

 

Futter und Ausstattung:

  • geeigneten Schlafplatz, Futtergeschirr, Bürsten/Kämme zur Fellpflege, Leine und Halsband sind
    Grundausstattung eines Hundehalters
  • beim Futter haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können dem Hund Fertigfutter geben, bei
    dem Sie sicher sind, dass die Nährstoffzusammensetzung ausgewogen ist oder Sie können
    das Futter selber zubereiten.

 

Pflege:

  • der Aufwand für die Pflege des Hundes richtet sich stark nach der Beschaffenheit seines Felles, welches
    je nach Jahreszeit ein- oder mehrmals pro Woche gebürstet werden muss

 

Gesundheitsvorsorge:

  • Hunde werden jährlich mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose,
    Zwingerhusten und Parvovirose geimpft
  • Eine jährliche Tollwutimpfung ist nur bei Grenzübertritten erforderlich.

 

[Quelle: Schweizer Tierschutz STS]